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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Business IT Nord GmbH (Stand: 18.03.2014)

I. Geltungsbereich

  1. Unseren Angeboten und Vereinbarungen liegen sowohl für gegenwärtige als auch für zukünftige Lieferungen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Der Kunde erkennt unsere Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Abnahme der Ware uneingeschränkt an.
  2. Der Umfang der Lieferung richtet sich nach den Angaben des Angebotes:
  3. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Das gilt, wenn irgendwelche Eigenschaften des Verkaufsgegenstandes zugesichert werden sollen.
  4. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages anfechtbar, rechtsunwirksam oder nichtig sein, so bleibt der Vertrag in alles übrigen Teilen und Bestimmungen gültig.
  5. Einkaufsbedingungen unserer Kunden, die diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

II. Angebote und Auftragsannahme

  1. Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
  2. Sämtliche Angaben, wie Maße, Gewichte, Qualität, Abbildungen, Farbangaben, Beschreibungen, Skizzen, Zeichnungen usw. in Angebotsunterlagen, Musterbüchern, Preislisten, Prospekten usw. sind so genau wie möglich gemacht, gelten aber dennoch nicht als zugesichert. Etwaig Abweichungen berechtigen den Kunden weder zur Wandlung, Minderung oder Schadensersatz, noch zum Rücktritt vom Vertrag.
  3. Kostenanschläge, Modelle, Zeichnungen, Klischees, Rechnungs- sowie sonstige Vertrags und Lieferauflagen dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugängig gemacht werden. Wir behalten an ihnen Urheberrecht und Eigentum.
  4. Der Kunde übernimmt für die von ihm angegebene Abmessung, Maße und Zeichen das alleinige Risiko.

III. Preise

  1. Die Preise verstehen sich rein netto d.h. ohne Skonto oder sonstige Abzüge und ausschließlich Mehrwertsteuer.
  2. Aufträge, für die nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind, werden von uns zu dem am Tage der Lieferung jeweils gültigen Listenpreisen berechnet.
  3. Mehrkosten für von uns unverschuldeten Eil- oder Expressversand trägt der Kunde, Kosten für Kisten, Verschläge und ähnliche Verpackungen werden vom Verkäufer zu Selbstkosten berechnet.
  4. Versandvorschriften, die besondere Kosten verursachen, bedingen die anteilige Übernahme der Extraauslagen durch den Auftragsgeber:
  5. Sollten sich bis zur Lieferung Erhöhung vom Löhnen, Gehältern, Materialien oder sonstigen Kostenfaktoren ergeben, so sind wir zu einer entsprechenden Erhöhung des ursprünglich vereinbarten Festpreises berechtigt.

IV. Lieferzeit und Lieferung

  1. Zusagen von Lieferterminen oder Lieferfristen sind als annähernd zu verstehen. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
  2. In Fällen höherer Gewalt bei Eintritt sonstiger unvorhersehbarer, die Erfüllung behindernder oder wesentlich erschwerender Ereignisse, sowie dann, wenn unserer Vorlieferant aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (z.B. Konkurs, Brandschaden, Streik usw.) nicht in der Lage ist uns zu beliefern, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall stehen dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz nicht zu. Bei nur teilweiser Befreiung des Verkäufers von der Lieferverpflichtung bleibt der Kaufvertrag wegen der übrigen Gegenstände bestehen.
  3. Die Lieferung erfolgt auf der Rechnung und Gefahr des Käufers.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.

V. Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen dürfen nur an uns selbst, oder an Personen geleistet werden, die schriftliche Inkassovollmacht vorweisen können. Unsere Rechnungen sind zahlbar rein netto ohne jeden Abzug. Skonto gewähren wir nur nach Vereinbarung.
  2. Gehen Zahlungen des Kunden später als 30 Tage nach Rechnungsdatum ein so sind wir, ohne dass es einer Mahnung bedarf, berechtigt,
    1. Zahlungen oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger oder nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu verlangen und die weitere Erfüllung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern,
    2. ohne Nachfristsetzung von allen mit dem Kunden bestehenden noch nicht abgewickelten Verträgen zurückzutreten,
    3. Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen,
    4. Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder von Kunden übertragene Sicherungsgegenstände in Besitz zu nehmen, wobei die Kosten zu Lasten des Kunden gehen
  3. Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten und die Anfechtung mit Gegenansprüchen gegenüber unseren Forderungen ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung ist dagegen mit solchen Forderungen gestattet die von uns schriftlich anerkannt und die durch Urteile rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Gestatten wir unseren Kunden ausnahmsweise, den Kaufpreis in Raten zu entrichten, so ist der gesamte Restkaufpreis fällig, sobald der Kunde mit einer Rate in Verzug gerät.
  5. Bei Zahlungsverzug können dem Kunden alle entstehenden Einziehungskosten sowie Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite berechnet werden.
  6. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware sind wir berechtigt, eine Nutzungsentschädigung oder eine Entschädigung für die Wertminderung der Ware während der Besitzzeit durch den Kunden zu verlangen. Als Wertminderung sind ohne näheren Nachweis für den ersten Monat mindestens 25% des Kaufpreises und für jeden weiteren angefangenen Monat der Lieferung 5% des Kaufpreises zu zahlen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gekauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten (bei Wechseln oder Schecks bis zur Einlösung) Eigentum des Verkäufers.
  2. Soll die von uns gelieferte Vorbehaltsware von unserem Kunden be- oder verarbeitet werden so besteht Einigkeit darüber, dass die Be- oder Verarbeitung für uns erfolgt, und dass wir damit als „Hersteller“ im Sinne von § 950 BGB gelten.
  3. Der Kunde tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware zur Sicherung für alle uns im Zeitpunkt der Weiterveräußerung gegen den Kunden zustehenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und unser Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, die erfolgten Forderungsabtretungen den Abnehmern unserer Kunden bekanntzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Abnehmer erforderliche Auskünfte zu geben, insbesondere die Abnehmer namhaft zu machen und die Unterlagen auszuhändigen.
  4. Im Falle von Zahlungsverzug oder einer sonstigen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden sind wir berechtigt, für noch nicht erfüllte Aufträge Vorauszahlungen zu verlangen.
  5. Über Maßnahmen Dritter, z.B. Zwangsvollstreckungen in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen, hat der Kunde uns sofort zu unterrichten und uns die dazu gehörigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Kunde.


VII. Gewährleistung und sonstige Haftung

  1. Der Kunde ist verpflichtet die Ware sofort nach Empfang zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel hat er unverzüglich, spätestens 1 Woche nach Empfang bzw. Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich und spezifiziert anzugeben. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige ist ihr Zugang bei uns maßgeblich.
  2. Im Falle der Lieferung von mangelhafter Ware sind Ansprüche unserer Kunden auf Wandlung, Minderung und Schadensersatz ausgeschlossen. Stattdessen hat der Kunde das Recht, gegen Rückgabe des mangelhaften Stückes die Nachlieferung eines fehlerfreien Stückes oder Nachbesserung des mangelhaften Stückes zu verlangen.
    1. Diese Rechte entfallen jedoch, sobald der Kunde an dem mangelhaften Stück Reparatur- oder Nachbesserungsarbeiten durch Dritte ausführen lässt. Die Entscheidung darüber, ob der Kunde anstelle des mangelhaften Stückes ein fehlerfreies Stück geliefert wird oder ob der Mangel durch Nachbesserung behoben werden soll, behalten wir uns vor. Wird eine Entscheidung von uns nicht innerhalb 10 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Kunden getroffen, so kann der Kunde nach seiner Wahl Nachlieferung verlangen.
    2. Sonstige Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche, einerlei aus welchen Rechtsgründen, einschließlich Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
  3. Der Käufer ist nicht berechtigt wegen Mängelrügen aus anderen Gründen fällige Zahlungen zurückzubehalten oder zu kürzen


VIII. Nachträgliche Veränderungen

  1. Der Verkäufer behält sich die Richtigstellung von Irrtümern in der Auftragsbestätigung vor.
  2. Mündliche Vereinbarungen, welche mit den Bedingungen der Auftragsbestätigung nicht im Einklang stehen, sind unwirksam. Nachträgliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

IX. Rücktrittsrecht des Verkäufers

Unterläuft dem Verkäufer ein Kalkulationsirrtum, so ist er zur Richtigstellung und Neuberechnung des Kaufpreises verpflichtet. Macht er hiervon Gebrauch, so haben der Käufer und Verkäufer das Recht, innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt der Neuabrechnung vom Vertrag zurückzutreten.

X. Warenrückgabe

Bei Warenrückgabe durch den Kunden, die wir uns von Fall zu Fall vorbehalten, sind wir berechtigt, 10% des Rechnungsbetrages als Bearbeitungsgebühr nach Erfolgter Rücknahme zu verlangen.

XI. Annahmeverzug des Bestellers

Bei Annahmeverzug des Bestellers ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 25% des Bestell-Kassapreises zu verlangen.

XIII. Datenschutz und Geheimhaltung

  1. Der Kunde willigt in die Speicherung, Nutzung, Erhebung, Weitergabe und ggf. Änderung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit der Business IT Nord GmbH erforderlich ist. Die Business IT Nord GmbH ist insbesondere berechtigt, Kundendaten an Dienstleistungspartner weiterzugeben, sofern es die Auftragsabwicklung erfordert. Eine Weitergabe von Kundendaten zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teil-weise widerrufen. Die Business IT Nord GmbH verpflichtet sich für diesen Fall, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist.
  2. Die Parteien verwenden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung des Vertrages erhalten, nur zur Durchführung des Vertrages. Solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, sind sie vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Durchführung des Vertrages bestehen.


XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist der Sitz der Business IT Nord GmbH, Kiel. Als Gerichtsstand gilt, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorschreibt, ebenfalls der Sitz der der Business IT Nord GmbH, Kiel. Als Gerichtsstand für Ansprüche des Verkäufers im Wege des Mahnverfahrens wird für beide Teile Kiel vereinbart.

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